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   BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 4.96   

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https://dejure.org/1996,17950
BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 4.96 (https://dejure.org/1996,17950)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1996 - 2 B 4.96 (https://dejure.org/1996,17950)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 2 B 4.96 (https://dejure.org/1996,17950)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen weiterer fachärztlicher Behandlung zur Überwindung einer Dienstunfähigkeit als Vermögensdisposition

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 4.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 4.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.04.1971 - IV B 61.70

    Gleichwertigkeit der Landabfindung - Berücksichtigung der den Ertrag, die

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 4.96
    Eine auf einem solchen Vorbringen beruhende Rechtsfrage kann nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen; denn sie wäre, da das Berufungsgericht eine dahingehende Feststellung nicht getroffen hat, erst nach Aufhebung des Berufungsurteils, Zurückverweisung der Sache und erneuter Tatsachenfeststellung zu beantworten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - und vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 2 B 62.80 -).
  • BVerwG, 09.10.1981 - 2 B 62.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - "Berechtigtes Interesse" an einem

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1996 - 2 B 4.96
    Eine auf einem solchen Vorbringen beruhende Rechtsfrage kann nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen; denn sie wäre, da das Berufungsgericht eine dahingehende Feststellung nicht getroffen hat, erst nach Aufhebung des Berufungsurteils, Zurückverweisung der Sache und erneuter Tatsachenfeststellung zu beantworten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - und vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 2 B 62.80 -).
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